
RRV
Reiserücktrittsversicherung
Ohne Wenn, ohne Aber!
Die Reiserücktrittsversicherung ist die optimale Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, damit Ihr Kunde ab Buchungstag bei Stornierung, verspätetem Reiseantritt oder nach Reiseantritt bei Reiseabbruch optimal geschützt ist.
• Krankheit ist der häufigste Grund für die Stornierung einer gebuchten Reise. Dazu gehört nicht nur die eigene Erkrankung, sondern auch die eines Angehörigen. Aber auch Schwangerschaft, ein plötzlicher Unfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes können Gründe sein, in denen unsere Reiserücktrittsversicherung eintritt und Ihren Kunden und seine Familie zumindest vor finanziellem Schaden bewahrt.
• Wenn Ihr Kunde die Reise außerplanmäßig beenden oder z. B. aufgrund einer Naturkatastrophe verlängern muss, erhält er u. a. die Erstattung für die Mehrkosten der Rückreise.
Leistungsbeschreibung Reiserücktrittsversicherung
1. Stornokostenversicherung
Versichert ist u.a.:
• Stornierung: Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Ihr Kunde seine Reise aus einem versicherten Grund stornieren muss.
• Umbuchung: Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzen wir ihm die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
• Verspäteter Reiseantritt: Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
Versicherte Gründe sind u.a.:
• Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
• Schwere Unfallverletzung
• Tod
• Unerwarteter Termin zur Organspende
• Schwangerschaft
• Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
• Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
• Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Versicherungssumme (max. Reisepreis pro Reise): Je nach Höhe des Reisepreises pro Person, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: EUR 1.500,-, EUR 3.000,- oder EUR 5.000,-
Für Familien gelten folgende Reisepreisstaffelungen: 3.000 €, 6.000 € oder 10.000 €.
Es gibt aber auch Risiken, die eine Stornokostenversicherung nicht abdecken kann. Sollten Ihr Kunde Ihre Reise zum Beispiel aus Angst vor einer drohenden Erkrankung stornieren (etwa weil an der Schule der Tochter die Röteln grassieren), ersetzen wir die Stornokosten nicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen
2. Kostenloses Service-Plus: Medizinische Stornoberatung vor der Reise
Ihr Kunde wird vor der Reise krank und weiß nicht, ob er stornieren soll? Unsere Experten sind für Sie und Ihren Kunden da!
• Bei Unfall oder Krankheit vor der Reise beraten unsere Reisemediziner Ihren Kunden telefonisch und empfehlen ihm, was zu tun ist. Somit muss Ihr Kunde nicht zwischen Reise und Stornokosten selbst entscheiden.
• Ihr Vorteil: Unsere Reisemediziner besprechen mit ihm gemeinsam, ob die Chance besteht, dass er bis zum Reiseantritt gesund wird. Das Risiko der höheren Stornokosten aufgrund der evtl. späteren Stornierung trägt die ERV.
• Bevor Sie die Reise stornieren, schalten Sie die Medizinische Stornoberatung der ERV ein.
3. Reiseabbruchversicherung
Versichert sind u.a.
• die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und zusätzliche Rückreisekosten, wenn Ihr Kunde seine Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen muss.
• die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Ihr Kunde seine Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen muss.
Versicherte Gründe sind u.a.:
• Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte.
• Schwere Unfallverletzung
• Tod
• Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
• Schaden am Eigentum
Versicherungssumme (max. Reisepreis pro Reise): Je nach Höhe des Reisepreises pro Person der Reise, die Sie soeben buchen, gilt die jeweils nächst höhere der folgenden Versicherungssummen: EUR 1.500,-, EUR 3.000,- oder EUR 5.000,-
Für Familien gelten folgende Reisepreisstaffelungen: 3.000 €, 6.000 € oder 10.000 €.
Nicht alle Risiken können von einer Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden. Wenn Ihr Kunde zum Beispiel wegen Fieber zwei Tage statt auf der gebuchten Sightseeing-Tour im Hotelzimmer bleiben müssen, können diese nicht genutzten Reiseleistungen von uns nicht erstattet werden. Die Versicherungsbedingungen enthalten alle wichtigen Informationen.
4. Selbstbeteiligung möglich
Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung:
• Stornokostenversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person
• Reiseabbruchversicherung je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.