Triathlon - Lanzarote

Allgemeine Reisebedingungen

Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht, die bei der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiseausschreibung genannt werden. Abweichungen in jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang. Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechtes in den §§ 651 a-I BGB werden die nachfolgenden Reisebedingungen zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Veranstalter vereinbart:

Allgemeine Reisebedingungen

Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Bei Reiseangeboten werden zum Teil Leistungen zu besonderen Bedingungen erbracht, die bei der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reiseausschreibung genannt werden. Abweichungen in jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang. Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechtes in den §§ 651 a-I BGB werden die nachfolgenden Reisebedingungen zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Veranstalter vereinbart:

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, (fern-) mündlich oder online vorgenommen werden. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt mit Zugang unserer schriftlichen Reisebestätigung / Rechnung bei Ihnen zustande.  Gleichzeitig erhalten Sie Ihren Sicherungsschein gem. § 651 k BGB.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten  Teilnehmer, für deren Vertragspflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung / Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot für die Dauer von 10 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf Änderung hinweisen.

1.4 Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 7 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Fall werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die  Reisedokumente sofort zusenden.

2. Bezahlung

2.1 Ihre Zahlungen an uns sind gem. § 651 k BGB versichert. Überweisen Sie daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung an uns die ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 25% (auf volle € aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Sofern wir die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte einräumen sollten und Sie bei der Buchung davon Gebrauch machen oder wir Zahlung im Lastschriftverfahren anbieten uns Sie Ihr schriftliches Einverständnis erteilt haben, erfolgt die Abbuchung von Ihrem Konto zu den gleichen Zeitpunkten. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung / Abbuchung der Sicherungsschein übergeben oder übersandt.

2.2 Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt, individuellen Abreden und aus den Angaben in der Reisebestätigung. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.2 Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.

B) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.  Werden bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Angaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.  Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen die Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

5. Rücktritt durch den Reisenden

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Ocean and Sports GmbH.

5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiserleistungen von uns berücksichtigt.

5.3 Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis.

5.3.1 Es gelten folgende Pauschalen (alle Angaben pro Person):

  • bis 42 Tage vor Reisebeginn = 25%
  • ab 41. bis 30. Tag vor Reisebeginn = 30%
  • ab 29. bis 21. Tag vor Reisebeginn = 40%
  • ab 20. bis 16. Tag vor Reisebeginn = 60%
  • ab 15. bis 11. Tag vor Reisebeginn = 70%
  • ab 10. bis 06. Tag vor Reisebeginn = 80%
  • ab 05. bis 01. Tag vor Reisebeginn = 90%
  • am Tag des Reiseantritts, oder bei Nichterscheinen = 95% des Reisepreises

5.3.2 Es bleibt dem Kunden unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von ihm geforderte Pauschale. Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.3.3 Bei Linienflügen und Sondertarifen (Earlybooking) treten gesonderte, von o.g. Angaben abweichende Stornobedingungen in Kraft

5.3.4 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt angegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet, oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa, nicht angetreten wird.

5.3.5 Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.

6. Umbuchung, Ersatzperson

6.1. Eine Reiseänderung nach Vertragsabschluss auf Wunsch des Kunden hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen ist nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. Bei geringfügigen Änderungen berechnen wir nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50.-€

6.2 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, di uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 50.-€ je Person zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

7. Versicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei der Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Sie haben die Möglichkeit zusätzliche Reiseversicherungen bei uns abzuschließen wie beispielweise eine Reiserücktrittkostenversicherung mit Reiseabbruchversicherung  oder den Rundum-Sorglos-Schutz (Reisegepäckversicherung, Auslandreise Krankenversicherung, Reise-Notrufversicherung, Reiseabbruchversicherung und Reiserücktrittsversicherung). Unser Vertragspartner ist die Europäische Reiseversicherung AG  (ERV) der ERGO Gruppe. Wenn ein Versicherungsfall eintritt ist die ERV AG, Rosenheimer Strasse 116, D – 81669 München, Tel. 089 – 41661766 unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis

b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehende Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würde. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zu Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zu Last.

10. Vermittlung von Fremdleistungen

Werden Fremdleistungen, insbesondere Linienverkehrbeförderung, Einzelleistungen oder Pauschalreisen von uns lediglich vermittelt und nicht der Anschein erweckt das wir in eigenem Namen auftreten, so haften wir nur für die ordnungsgemäße Geschäftsbesorgung nicht jedoch für das Erbringen der Leistung oder Pauschalreise selbst. Eine etwaige Haftung des Leistungsträgers und/ oder Veranstalters regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen bzw. Allgemeinen Geschäfts- und/oder Reisebedingungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

11. Gewährleistung

11.1 Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

11.2 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in Mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

11.3 Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise Infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen – zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eine Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt  wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

11.4 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

12. Beschränkung der Haftung

12.1 Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen, Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs und Zielort etc.) und die in der Reiseausschreibung,  Bestätigung, oder in den Reisedokumenten als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

12.2 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

12.3 Für alle gegen uns gerichteten Schadensansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4.100.-€. Liegt der dreifache Reisepreis über dieser Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

12.4 Wir weisen darauf hin dass die Teilnahme an allen von uns angebotenen Aktivitäten (z.B. Sportveranstaltungen, Training, Ausflüge etc.) auf eigene Gefahr erfolgt und jeder Teilnehmer bei evtl. Schäden selbst haftet, es sei denn sie wurden von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

12.5. Radsportferien und Triathlontrainingscamps sind Aktivferien mit zum Teil hohen Anforderungen an die sportliche/körperliche Leistungsfähigkeit und Fitness. Jeder Reiseteilnehmer übt den Sport (auch in der Gruppe) auf sein eigenes Risiko aus. Die von der Campleitung organisierten Trainingseinheiten und Touren erfordern einen sehr guten gesundheitlichen Zustand. Die Teilnehmer sind für ihre Gesundheit selbst verantwortlich und haben die Tourenguides und Trainer über  Schwächen, Krankheiten, Verletzungen oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.b. Kreislaufprobleme, Knochen- und Gelenkschwächen u.a.) von sich aus zu informieren. ‐ Im Zweifelsfall sollten sie einen Arzt vor der Anmeldung konsultieren. Die Ocean and Sports GmbH Trainer und Tourenguides sind berechtigt, Teilnehmer vom Training ganz oder teilweise auszuschließen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Teilnehmer den Anforderungen nicht entspricht. In diesem Fall entsteht kein Schadensersatzanspruch! Für Unfälle und körperliche Schäden haften wir in keinem Fall, auch dann nicht, wenn sie in einer Gruppe mit Gruppenleiter fahren. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, das gilt beim Fahren in der Gruppe oder auch individuell. Das Tragen eines Helms ist bei Gruppenausfahrten obligatorisch! Jeder Teilnehmer ist darüberhinaus für die einwandfreie Beschaffenheit und Verkehrssicherheit seines Trainingsgeräts (insbesondere Fahrrad) selbst verantwortlich. Zur Sicherheit empfehlen wir dringend vor der Anreise noch eine Prüfung des Materials in einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen.

13. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben oder den Veranstalter zu kontaktieren. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende gem. § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Das gilt auch für Ansprüche wegen neben- oder vorvertraglicher Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an die Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr. Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Im letztgenannten Fall tritt die vorbezeichnete Verjährung nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Ende der Hemmung.

15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Sowie deren eventuelle Änderung zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei den das der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

16. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalter vereinbart.

18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich des Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

19. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen

19.1 Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer reise notwendig sind.

19.2 Die Zollbehörden der USA haben alle Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet die Flug- und Reservierungsdaten jedes Passagieres zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden von den USA Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.

19.3 Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine Ihre Gültigkeit.

19.4 Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

Veranstalter:

Ocean and Sports GmbH
Boschetsriederstr. 51a
D - 81379 München

Registergericht AG München
Eingetragen im Handelsregister HRB 174578
USt-Id Nr. : DE261170915

Stand 05/15